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   BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98   

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https://dejure.org/2001,2542
BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98 (https://dejure.org/2001,2542)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2001 - X ZR 155/98 (https://dejure.org/2001,2542)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2001 - X ZR 155/98 (https://dejure.org/2001,2542)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bauelement - Erfindung - Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit - Anforderungen für die Zugänglichkeit

  • Judicialis

    EPÜ Art. 54 Abs. 2; ; PatG 1981 § 3 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 54 Abs. 2; PatG (1981) § 3 Abs. 1
    Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte Erfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1124 (Ls.)
  • MDR 2001, 1070
  • GRUR 2001, 819
  • DB 2001, 2193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters;

    Auszug aus BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98
    Auf einer Baustelle kann daher mit einer nicht entfernt liegenden Möglichkeit der Kenntnisnahme einer in einem Bauelement verkörperten, nicht auf Grund bloßen Augenscheins erkennbaren Ausgestaltung des Bauelements nicht ohne weiteres gerechnet werden (vgl. BGHZ 136, 40, 47, 51 -Leiterplattennutzen; Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Auszug aus BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98
    Auf einer Baustelle kann daher mit einer nicht entfernt liegenden Möglichkeit der Kenntnisnahme einer in einem Bauelement verkörperten, nicht auf Grund bloßen Augenscheins erkennbaren Ausgestaltung des Bauelements nicht ohne weiteres gerechnet werden (vgl. BGHZ 136, 40, 47, 51 -Leiterplattennutzen; Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

    Auszug aus BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, ergibt sich aus einer Herstellung patentgemäßer Gegenstände durch ein Drittunternehmen ohne Hinzutreten besonderer Umstände, für die hier nichts ersichtlich ist, eine öffentliche Zugänglichkeit der Benutzung nicht (Sen.Urt. v. 10.11.1998 - X ZR 137/94, Mitt. 1999, 362/364 - Herzklappenprothese; Sen.Urt. v. 19.5.1999 - X ZR 67/98, GRUR 1999, 976/977 - Anschraubscharnier).
  • BGH, 19.05.1999 - X ZR 67/98

    Anschraubscharnier

    Auszug aus BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, ergibt sich aus einer Herstellung patentgemäßer Gegenstände durch ein Drittunternehmen ohne Hinzutreten besonderer Umstände, für die hier nichts ersichtlich ist, eine öffentliche Zugänglichkeit der Benutzung nicht (Sen.Urt. v. 10.11.1998 - X ZR 137/94, Mitt. 1999, 362/364 - Herzklappenprothese; Sen.Urt. v. 19.5.1999 - X ZR 67/98, GRUR 1999, 976/977 - Anschraubscharnier).
  • BGH, 16.08.2016 - X ZR 96/14

    Berufungsverfahren: Verneinung der Glaubwürdigkeit des erstinstanzlich

    1999, 362 Rn. 40 - Herzklappenprothese; Urteil vom 15. März 2001 - X ZR 155/98, Mitt.
  • BGH, 08.07.2008 - X ZR 189/03

    Schalungsteil

    Der Vortrag war zudem geeignet, eine offenkundige Vorbenutzung darzulegen, denn die Lieferung patentgemäßer Gegenstände zur Weiterveräußerung, von der bei einem Betonwerk ausgegangen werden muss, macht die in den gelieferten Gegenständen verkörperte Lehre regelmäßig öffentlich (Sen.Urt. v. 19.5.1999 - X ZR 87/98, GRUR 1999, 976, 977 - Anschraubscharnier; v. 13.3.2001 - X ZR 155/98, GRUR 2001, 819 - Schalungselement).
  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    In einem solchen Bereich der Entwicklung und Erprobung kann eine öffentliche Zugänglichmachung deshalb nicht ohne weiteres angenommen werden (in BGH, GRUR 2001, 819 (823) - Schalungselement heißt es insoweit sogar, ein solcher Bereich begründe grundsätzlich keine öffentliche Zugänglichmachung).
  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Bei einer zeitlich begrenzten leihweisen Übergabe von Prototypen zum Testen sei dies nicht der Fall, insbesondere liege eine öffentliche Zugänglichkeit nicht vor, wenn es - wie hier - an Untersuchungsmöglichkeiten für Dritte fehle (unter Hinweis auf BGH GRUR 2001, 819 - Schalungselement).

    Mangels Untersuchungsmöglichkeit (vgl. BGH GRUR 2001, 819, Rn. 39 - Schalungselement) für reine Nutzer (Fahrer) kann daher nicht mit einer auch nur entfernt liegenden Möglichkeit der Kenntnisnahme des "Innenlebens" des SE- ABOB F5 und damit sämtlicher Merkmale des Streitpatents gerechnet werden.

  • BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23
    Bei einer zeitlich begrenzten leihweisen Übergabe von Prototypen zum Testen sei dies nicht der Fall, insbesondere liege eine öffentliche Zugänglichkeit nicht vor, wenn es - wie hier - an Untersuchungsmöglichkeiten für Dritte fehle (unter Hinweis auf BGH GRUR 2001, 819 - Schalungselement).

    Mangels Untersuchungsmöglichkeit (vgl. BGH GRUR 2001, 819, Rn. 39 - Schalungselement) für reine Nutzer (Fahrer) kann daher nicht mit einer auch nur entfernt liegenden Möglichkeit der Kenntnisnahme des "Innenlebens" des SEABOB F5 und damit sämtlicher Merkmale des Streitpatents gerechnet werden.

  • LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 48/18

    Laufwagen für längsbeweglichen Flügel

    Selbst wenn man Mitteilungen im Rahmen von Geschäftsbeziehungen nicht, wie das EPA mehrfach entschieden hat, generell als vertraulich ansieht, ist in solchen Fällen jedenfalls eine konkludent begründete Geheimhaltungspflicht ernsthaft in Betracht zu ziehen (BGH, GRUR 2001, 819, 823 - Schalungselement mit Nachweisen zu der Rechtsprechung des EPA).

    Die nach den Umständen nicht von der Hand zu weisende Möglichkeit einer stillschweigenden Geheimhaltungsvereinbarung hat der Rechtsbestandskläger auszuräumen (BGH, GRUR 2001, 819, 823 - Schalungselement; Fitzner/Metzger, in: BeckOK Patentrecht, 10. Edition Stand: 26.10.2018, § 3 PatG Rn. 42).

  • BPatG, 23.09.2016 - 2 Ni 48/11

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Verfahren zum

    Diese nach den Umständen nicht von der Hand zu weisende stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung hat die insoweit beweisbelastete Klägerin (vgl. BGH GRUR 2001, 819, 823 - Schalungselement; Singer, EPÜ, 7. Aufl., Art. 54 Rd. 164; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rd. 31) nicht ausgeräumt.
  • OLG München, 27.09.2012 - PatA-Z 1/12

    Befähigung für den Beruf des Patentanwalts: Auslegung des Begriffs der

    (2) In vielen Bereichen entspricht die technische Befähigung des Durchschnittsfachmanns (zumindest) dem Niveau einer - auf die praktische Anwendung technischen Wissens bezogenen - Fachhochschulausbildung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 24. Mai 2012 - X ZRR 119/10, juris, Tz. 32; GRUR 2010, 322 - Sektionaltor Tz. 38; GRUR 2009, 835 - Crimpwerkzeug II Tz. 26; GRUR 2008, 887 - Momentanpol II Tz. 9; GRUR 2006, 930 - Mikrotom Tz. 19; GRUR 2005, 749 [751] - Aufzeichnungsträger ; GRUR 2001, 819 [820] - Schalungselement ).
  • BPatG, 11.10.2016 - 2 Ni 5/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kennzeichnung eines Trägermaterials für zur

    Diese nach den Umständen nicht von der Hand zu weisende stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung hat die insoweit beweisbelastete Klägerin ( vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2001 - X ZR 155/98 - Schaltungselement, GRUR 2001, 819, 823; Singer, EPÜ, 7. Aufl., Art. 54 Rd. 164; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 3 Rd. 31 ) nicht ausgeräumt.
  • LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4a O 52/09

    Matratze

    Es reicht aus, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte (vgl. BGH GRUR 2001, 819 - Schalungselement).
  • LG Düsseldorf, 25.08.2005 - 4b O 220/04

    Speiser

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